Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Allgemeine Mietbedingungen

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne
des Reisevertragsrechts. Für die Vermittlung von Leistungen durch den Vermieter gelten
nachfolgende Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

Der Mieter geht über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein verbindliches Vertragsverhältnis in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ein.
Der Mietvertrag über das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung innerhalb von 5 Tagen auf dem Konto
des Vermieters eingegangen ist. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist, kommt der Mietvertrag nicht zustande.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet
und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

§ 3 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht entfällt bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung festlegt.

§ 4 Elektronische Kommunikation

Die Buchungsabwicklung sowie Kommunikation im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, einschließlich Änderungen, Kündigungen und sonstigen rechtserheblichen Erklärungen sowie Informationen zur Schlüsselübergabe erfolgen per E-Mail und
automatisierter Software. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung
zu stellen und regelmäßig auf eingehende Nachrichten zu überprüfen. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie in den elektronischen Machtbereich des Empfängers gelangt ist.

§ 5 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Endreinigung, Strom, Gas, Heizung, Wasser)
enthalten. Zusatzleistungen (z.B. Bettwäsche), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind gesondert aufzuführen.
Eine Anzahlung von 20 % des Gesamtmietpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens vier
Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Sofern zwischen Abschluss des Mietvertrages und Anreisezeitpunkt weniger als vier Wochen
liegen, ist der gesamte Mietpreis sofort zu überweisen.

§ 6 Kaution

Ist das Haus bei Abreise überdurchschnittlich verschmutzt, wird der Mehraufwand der Endreinigung von der Kaution des Mieters einbehalten. Eine Servicepauschale wird für folgende Dinge erhoben:
– Das Ferienhaus wurde nicht besenrein/gesaugt hinterlassen: 50 €
– Müll wurde nicht entsorgt: 10 €
– Geschirrspüler wurde nicht ausgeräumt: 15 €
– Grill wurde nicht ordentlich gereinigt und die Asche nicht entfernt: 20 €
Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise vom Vermieter auf das Konto des Mieters zurückerstattet, sofern
keine Mängel aufgetreten sind.

§ 7 An- und Abreise sowie Übergabe des Mietobjekts

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Informationen zur Schlüsselübergabe werden dem Mieter eine Woche vor Anreise per Mail zugeschickt. Der Mieter wird gebeten, bei Anreise festgestellte Mängel unmittelbar an den Vermieter oder die benannte Kontaktperson zu melden.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem/gesaugten Zustand
übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der ggf gebuchten Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
Das Aufladen eines eAutos im und am Ferienhaus ist nicht gestattet.

§ 8 Rücktritt durch den Mieter

Kündigt der Mieter den Vertrag vor Beginn der Mietzeit, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten:
bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
danach und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich
oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften
er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

§ 9 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

§ 10 Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zugehörigen Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. Entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren
auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung von Kerzen, Teelichtern etc und offenem Licht verboten. Nach Abreise festgestellte Beschädigungen oder Mängel werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßem Verlassen des Ferienhauses innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt.

§ 11 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste. Jeder Gast ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich.

§ 12 Tierhaltung

Tiere jeglicher Art dürfen nicht gehalten oder zeitweilig verwahrt werden.

§ 13 Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

§ 14 Kurabgabe

Die Kurabgabe wird gemäß der Kurtaxeordnung der Gemeinde Burg abgerechnet. Ausstellung und Inkasso durch den Vermieter.

§ 15 Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters zuständig: Gerichtsstand Höxter, NRW.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

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